|
Für die Anfahrt eine Wegbeschreibung
Berufsbezeichnungen
Die Berufsbezeichnungen Wirtschaftsprüfer (§ 1 WPO) und Vereidigter
Buchprüfer (§ 128 WPO) wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen;
die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde ebenfalls in der Bundesrepublik,
und zwar im Bundesland Nordrhein-Westfalen, verliehen.
Aufsichtsbehörden
Zuständige Aufsichtsbehörden sind die Wirtschaftsprüferkammer
Berlin sowie die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe in Münster
Wesentliche Berufsrechtliche Regelungen
(Wirtschaftsprüfer, Vereidigter Buchprüfer)
- Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO)
- Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und Vereidigte Buchprüfer
- Siegelverordnung
Wesentliche Berufsrechtliche Regelungen
(Steuerberater)
- Steuerberatungsgesetz
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
- Steuerberatungsgebührenverordnung
Datenschutz
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden beachtet. Das "Verfahrensverzeichnis für Jedermann" wurde erstellt. |